Verkaufsbedingungen

MD Trade & Cable Solutions GmbH

Allgemeine Lieferungs‐ und Zahlungsbedingungen

Stand 08/2025

1. Geltung

a. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, dass wir diesen Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

b. Wir widersprechen hiermit ausdrücklich der Weiterweisung auf Klauselwerke des Bestellers und der Weiterverweisung des Bestellers auf Klauselwerke Dritter. Insbesondere widersprechen wir der subsidiären Geltung von Klauseln und Klauselwerken, auf die der Besteller Bezug nimmt.

c. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche rechtliche Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund. d. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder ergänzender Klauseln unsere Leistungen ohne Vorbehalte erbringen.

e. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Verhältnis zu Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Vertragspartner

a. Vertragspartner der MD Trade & Cable Solutions GmbH ist ausschließlich der Besteller, der die Bestellung erklärt hat und dem die Auftragserteilung bestätigt worden ist.

b. Die MD Trade & Cable Solutions GmbH erbringt ihre Leistungen nur für den im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Besteller. Eine Haftung gegenüber im Angebot oder der Auftragsbestätigung nicht namentlich als Besteller genannten Dritten wird hier mit ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Telefonische und mündliche Auskünfte

a. Telefonische und mündliche Auskünfte sind rechtlich unverbindlich.

b. Für verbindliche Auskünfte muss der mögliche Besteller die fraglichen Liefergegenstände schriftlich spezifizieren (z.B. besonderer Kabelaufbau) und auch die angefragten Mengen und Lieferdetails (gewünschte Lieferzeit, Art der Versendung, Risikoübergang) schriftlich bekannt geben, da ansonsten eine tragfähige Überprüfung nicht möglich ist.

4. Angebot, Vorbehalte

a. Sämtliche Angebote der MD Trade & Cable Solutions GmbH sind freibleibend. b. Die Angebote der MD Trade & Cable Solutions GmbH stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Die MD Trade & Cable Solutions GmbH verpflichtet sich den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückzuerstatten.

c. Die MD Trade & Cable Solutions GmbH behält sich bei allen Angeboten ausdrücklich den Zwischenverkauf vor. Die MD Trade & Cable Solutions GmbH verpflichtet sich den Besteller unverzüglich über die dann eingetretene Nichtverfügbarkeit zu informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückzuerstatten.

d. Die Angebote erfolgen unter dem Vorbehalt, dass der Besteller von dem Warenkreditversicherer als versicherungsfähig akzeptiert wird.

e. Die MD Trade & Cable Solutions GmbH behält sich Irrtümer und Schreibfehler in den schriftlichen Angeboten vor.

f. Ist das Angebot mit einer Geltungsdauer versehen, erlischt das Angebot, wenn es nicht innerhalb der Frist angenommen wird.

g. Erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist eine Bestellung, ist die MD Trade & Cable Solutions GmbH nicht verpflichtet, diese Bestellung anzunehmen. Insbesondere haben die in dem erloschenen Angebot genannten Lieferfristen keine Gültigkeit mehr.

h. Katalogware wird nur mit den im Katalog und aus den Online- Datenblättern für das jeweilige Produkt ersichtlichen Beschaffenheiten angeboten, wobei die Online-Datenblätter den für das Angebot maßgeblichen technischen Stand der Beschaffenheiten wiedergeben. Die MD Trade & Cable Solutions GmbH behält sich technische Änderungen vor. Die Verwendung und die Eignung für einen bestimmten Zweck sind nicht Bestandteil des Angebotes.

5. Auftragsbestätigung

a. Der Vertrag mit der MD Trade & Cable Solutions GmbH kommt mit Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung zu den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen zu Stande.

b. Wird keine Auftragsbestätigung erstellt, so bestimmt sich der Vertragsinhalt nach dem Angebot der MD Trade & Cable Solutions GmbH.

6. Änderung der Bestellung, Stornierung

a. Eine Änderung der Bestellung wird nur wirksam, wenn sie von der MD Trade & Cable Solutions GmbH schriftlich bestätigt wird.

b. Mit der Änderung der Bestellung verliert die ursprüngliche Lieferzeit ihre Gültigkeit.

c. Der Besteller ist zu einer Stornierung der Bestellung nicht berechtigt. Die MD Trade & Cable Solutions GmbH kann trotz einer Stornierung durch den Besteller auf Abnahme der bestellten Liefergegenstände und Zahlung des vollständigen Kaufpreises bestehen.

7. Preise und Kosten

a. Die MD Trade & Cable Solutions GmbH ist berechtigt Vorkasse zu verlangen. Insbesondere Neukunden werden nur nach Vorkasse beliefert.

b. Bei Auslandsgeschäften hat der Besteller nach Wahl der Firma MD Trade & Cable Solutions GmbH entweder Vorkasse zu leisten oder ein Dokumentenakkreditiv ohne Zahlungsziel zu stellen.

c. Bei den in den Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Preisen handelt es sich um Nettopreise EX WORKS, ohne Verpackung, ohne Porto, ohne Versicherung, ohne Verzollungskosten und ohne Versandkosten.

d. Verpackungs-, Versand-, Belade- und Entladekosten sowie mögliche Zölle, Steuern und Gebühren sind vom Besteller zu tragen.

e. Soweit nichts anderes vereinbart hat der Besteller auch die Kosten der Frachtversicherung zu tragen.

f. Die jeweils gültige und anzuwendende Umsatzsteuer trägt der Besteller.

g. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Der Besteller gerät ohne weitere Mahnung nach Überschreiten der mit ihm vereinbarten Zahlungsfrist in Verzug. Ist mit dem Besteller keine gesonderte Zahlungsfrist vereinbart, gerät der Besteller 10 Kalendertage nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Die MD Trade & Cable Solutions GmbH ist bei Rechtsgeschäften, bei denen kein Verbraucher beteiligt ist, berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (Bekanntgabe durch die Deutsche Bundesbank) vom Besteller zu verlangen.

h. Hat der Besteller bei der Zahlung keine Tilgungsbestimmung vorgenommen, wird zunächst überprüft, ob sich der Tilgungswille des Bestellers aus dem Zahlungsbetrag ergibt, der sich mit einem offenen Rechnungsbetrag deckt. Ist keine Tilgungsbestimmung ersichtlich, wird der Zahlungsbetrag auf die letzte gestellte Rechnung und sodann auf die jeweils davorliegende Rechnung verrechnet.

7.1. Preisbildung für Kabel und Leitungen

a. Die MD Trade & Cable Solutions GmbH ist wegen des hohen Metallanteils berechtigt, die Metallkosten („Metallzuschlag“) gesondert aus- zuweisen. Im internationalen Geschäftsverkehr bleibt es der MD Trade & Cable Solutions GmbH unbenommen Vollkostenpreise anzubieten.

b. Metallberechnung Kupfer: Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, enthalten die Nettopreise „Kupfer“ eine Kupferbasis von EUR 150,- für 100 kg Kupfer (ausgenommen Erdkabel: Cu-Basis-0- und Telefonkabel: Cu-Basis EUR 100,-).

c. Berechnungsgrundlage für den Verkaufspreis ist die veröffentlichte Kupfer-Metallnotierung (Metallnotierung – aktuelle und vergangene Werte (https:/www.westmetall.com/de/markdaten.php) vom Vortag des Tages des Auftragseingangs. Der Verkaufspreis erhöht oder ermäßigt sich um die Differenz zwischen Kupferbasis und Kupfer-Metallnotierung. Die Kupferzahl ist mit der Kupferdifferenz zu multiplizieren. Die Kupferzahl gilt, wenn nicht anders vermerkt, für 1000 m. Die Kupferzahl ist ein interner Verrechnungsfaktor, der nicht dem spezifischen Kupfergewicht entspricht.

d. Andere Metallzuschläge (z.B. Aluminium, Nickel) werden analog der Kupferabrechnung gehandhabt. Basis sind die Werte aus unseren Angeboten.

7.2. Preisbildung für Zubehör

a. Metallberechnung Messing: Die Metallzuschläge enthalten eine Messingbasis von EUR 150,- für 100 kg Messing. Berechnungsgrundlage für den Verkaufspreis ist die Messing-Notierung (Börsenveröffentlichung für MS 58. Verarbeitungsstufe 1) am Tag nach Auftragseingang, zuzüglich der Bezugskosten. Der Verkaufspreis erhöht oder ermäßigt sich um die Differenz zwischen Messingbasis und Messing-Notierung, indem pro volle EUR 13,-/100 kg jeweils 5% Messingzu- oder -abschlag angerechnet werden. Diese Zuschläge gelten stets rein netto.

b. Metallberechnung Kupfer: Analog zu Kabel & Leitungen (siehe oben).

c. Metallberechnung Kabelschuhe aus Kupfer: Die Preise enthalten eine Kupferbasis von EUR 150,- für 100 kg Kupfer. Berechnungsgrundlage für den Verkaufspreis ist die veröffentlichte MK-Börsennotierung für Kupfer vom Vortag des Tages der Auftragserfassung. Der Verkaufspreis erhöht oder er mäßigt sich um die Differenz zwischen Kupferbasis und MK-Notierung. Die Kupferzahl ist mit der Kupferdifferenz zu multiplizieren. Die Kupferzahl gilt, wenn nicht anders vermerkt, für 1000 Stück. Die Kupferzahl ist ein interner Verrechnungsfaktor, der nicht dem spezifischen Kupfergewicht entspricht. Alle Metallzu- bzw. abschläge gelten immer rein netto.

d. Die Preise verstehen sich nur bei Abnahme kompletter Verpackungseinheiten (VE). Bei kleineren Abnahmemengen bzw. Verpackungsanbruch behält sich die MD Trade & Cable Solutions GmbH einen Mindermengenzuschlag vor.

7.3. Mindestauftragswert, Zuschlag

a. Wir sind nicht verpflichtet Bestellungen anzunehmen, bei denen der Nettopreis ohne Metallzuschlag unter EUR 100,- liegt.

b. Für Aufträge unter dem Mindestauftragswert berechnen wir einen Aufschlag von EUR 10,- bei Aufträgen innerhalb Deutschlands und EUR 35,- bei Exportaufträgen.

7.4. Ablängservice

a. Erklärt sich die MD Trade & Cable Solutions GmbH bereit Längen zu liefern, die von den Regel- und Vorratslängen abweichen, so ist die MD Trade & Cable Solutions GmbH berechtigt pro Schnitt einen Zuschlag zu verlangen. Dieser Zuschlag ist abhängig vom Aussendurchmesser und berechnet sich wie folgt:
bis 25 mm EUR 15,-
bis 35 mm EUR 35,-
grösser als 35 mm EUR 55,-

7.5. Fracht- und Versandkosten

a. Sämtliche Lieferungen erfolgen ohne Abladung.

b. Ab einem Nettoauftragswert von EUR 2500,- (ohne Metallzuschlag, ohne Umsatzsteuer, ohne Verpackungskosten) liefern wir innerhalb Deutschlands „frei Haus, ohne Abladung, ausschließlich Verpackung“.

c. Auch unfreie Sendungen erfolgen ohne Abladung. Für unfreie Sendungen in Deutschland werden folgende Frachtpauschalen berechnet: Päckchen bis 31,5 kg EUR 15,00. Speditionssendungen über 31,5 kg EUR 0,60/kg. Die Kosten für Sonderfahrten trägt der Besteller. d. Die Kosten für Lieferungen ins Ausland sind vom Besteller zu tragen und werden im jeweiligen Angebot festgelegt.

7.6. Verpackungskosten

a. Die MD Trade & Cable Solutions GmbH berechnet grundsätzlich (zusätzlich zu den Trommeln) eine Verpackungspauschale von EUR 10,-.

b. Die Versandverpackungen werden berechnet oder leihweise zur Verfügung gestellt. Die Lieferung von Gitterboxen und Euro-Paletten erfolgt im Austausch. Einwegfässer werden berechnet und können nicht zurückgenommen werden.

c. Die Entscheidung KTG- oder Vollhoztrommeln zum Versand zu bringen behält sich die MD Trade & Cable Solutions GmbH vor.

d. KTG-Trommeln bleiben Eigentum der Firma KTG GmbH & Co KG Troisdorf und unterliegen ausschließlich deren Gebührensystem. Siehe auch www.kabeltrommel.de

e. Für Lieferungen außerhalb Deutschlands ist die MD Trade & Cable Solutions GmbHberechtigt Trommelkosten zu berechnen. Eine Rückholung erfolgt nicht.

8. Liefermengen

a. Die Lieferung erfolgt wie in unserer Auftragsbestätigung angegeben. Teillieferungen sind ausdrücklich als zulässig anerkannt.

b. Über- und Unterlieferungen von 10% behalten wir uns generell vor. Bei kundenbezogenen Sonderfertigungen kann dies jedoch fertigungsbedingt bis zu +/-15% der Bestellmenge sein. Die Lieferung von Sonderleitungen erfolgt in produktionstechnisch bedingten Fertigungslängen. Teillieferungen sind zulässig.

9. Rücknahme, Rücknahmekosten

a. Der Besteller hat keinen Anspruch darauf mangelfrei gelieferte Ware zurückzugeben.

b. Erklärt sich die MD Trade & Cable Solutions GmbH ausnahmsweise dazu bereit Liefergegenstände zurückzunehmen, so ist zunächst der Zu- stand der Ware zu ermitteln. Zu diesem Zweck hat der Besteller die Liefergegenstände auf eigene Kosten an die MD Trade & Cable Solutions GmbH zurückzusenden. Die MD Trade & Cable Solutions GmbH wird nach Er halt die Menge und den Zustand der zurückgesandten Liefergegenstände überprüfen.

c. Unter Berücksichtigung des Alters und des Zustandes wird die MD Trade & Cable Solutions GmbH ein Rücknahmeangebot unterbreiten.

d. Nimmt der Besteller das Rücknahmeangebot an, wird die MD Trade & Cable Solutions GmbH den Rücknahmepreis entweder dem Besteller gutschreiben oder ausbezahlen.

e. Nimmt der Besteller das Rücknahmeangebot nicht an, hat er die von ihm angebotenen Liefergegenstände auf eigene Kosten wie- der abzuholen. Erfolgt innerhalb von einem Monat trotz Aufforderung keine Abholung, ist die MD Trade & Cable Solutions GmbH berechtigt die fraglichen Gegenstände verschrotten zu lassen und dem Besteller in Rechnung zu stellen.

10. Leistungsverweigerungsrecht, Zurückbehaltung, Aufrechnung

a. Das Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers (Einrede des nicht erfüllten Vertrages) ist ausgeschlossen, soweit der Besteller Vorkasse zu leisten oder ein Akkreditiv zu stellen hat.

b. Zurückbehaltungsrechte nach § 273 BGB bestehen nur für fällige und voll wirksame Ansprüche a) entweder aus derselben Bestellung oder b) sofern die Bestellung als eine Fortsetzung früherer Vertragsabschlüsse anzusehen ist, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

c. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig fest- gestellten Forderungen zulässig. d. Eine fällige, sich in einem Rechtsstreit befindliche und entscheidungs- reife Forderung wird einer unbestrittenen Forderung gleichgestellt.

11. Eigentumsvorbehalt, Widerspruch gegen Weiterveräußerung, Verbrauch und Verarbeitung

a. Die MD Trade & Cable Solutions GmbH behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum vollständigen und bedingungslosen Aus gleich des Rechnungsbetrages für den jeweiligen Liefergegen stand vor.

b. Die MD Trade & Cable Solutions GmbH widerspricht hiermit der Weiterveräußerung, dem Verbrauch und der Verarbeitung vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Dies gilt insbesondere auch für den Insolvenzverwalter des Bestellers.

c. Führt eine Handlung des Bestellers zu einem Untergang des Vorbehaltseigentums der MD Trade & Cable Solutions GmbH oder wird die Rückgabe durch diese Handlung unmöglich, so begründet dies einen Schadensersatzanspruch gegen den Besteller. Neben dem Besteller haften bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter persönlich auf Schadensersatz.

d. Der Besteller verpflichtet sich, die MD Trade & Cable Solutions GmbH unverzüglich über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware zu informieren. Darüber hinaus hat der Besteller den Dritten über den Eigentumsvorbehalt zu informieren.

e. Der Besteller tritt der MD Trade & Cable Solutions GmbH für den Fall der Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung der Kaufpreisansprüche die ihm aus den Geschäften mit seinen Kunden erwachsenen Forderungen zur Sicherheit ab. Die MD Trade & Cable Solutions GmbH nimmt diese Sicherheitsabtretungen an.

f. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder Verbindung mit einer anderen Sache erwirbt die MD Trade & Cable Solutions GmbH unmittelbar Eigentum an der neu hergestellten Sache. Diese gilt nunmehr als Vorbehaltsware.

g. Übersteigt der Wert der Sicherung der Ansprüche die offenen Kaufpreisansprüche der MD Trade & Cable Solutions GmbH um mehr als 20%, so hat die MD Trade & Cable Solutions GmbH auf Verlangen des Bestellers nach der Wahl der MD Trade & Cable Solutions GmbH Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

12. Lieferfrist, Lieferverzug

a. Bei sämtlichen Angaben zum Lieferdatum handelt es sich um circa-Angaben. Die Überschreitung eines circa-Datums führt weder zur Fälligkeit noch zum Lieferverzug.

b. Die MD Trade & Cable Solutions GmbH ist auch zu Teillieferungen berechtigt. Die MD Trade & Cable Solutions GmbH gerät bezogen auf die rechtzeitig erfolgten Teillieferungen nicht in Verzug.

c. Die Lieferfrist ist mit der termingerechten Übergabe an den Frachtführer eingehalten.

d. Die Fälligkeit der Lieferung wird erst durch das Setzen einer an gemessenen Frist herbeigeführt. Die Fristsetzung hat schriftlich zu erfolgen.

e. Die MD Trade & Cable Solutions GmbH kommt erst durch eine Mahnung in Verzug, die nach der Fälligkeit der Lieferung erfolgt. Die Mahnung hat schriftlich zu erfolgen.

f. Kann die Lieferung nicht erfolgen, weil die MD Trade & Cable Solutions GmbH selbst nicht beliefert worden ist, ist die MD Trade & Cable Solutions GmbH berechtigt den Rücktritt vom Vertrag bezogen auf die betroffenen Liefergegenstände zu erklären. Die Ansprüche des Bestellers beschränken sich in diesem Fall auf die Rückzahlung möglicher Zahlungen des Bestellers. Weitere Ansprüche des Bestellers sind in dem Fall der unterbliebenen Selbstbelieferung ausgeschlossen.

g. Bei Verschulden der MD Trade & Cable Solutions GmbH sind die Ansprüche des Bestellers wegen Lieferverzug auf 0,5 Prozent des Nettolieferwertes der vom Verzug betroffenen Liefergegenstände pro vollständig abgelaufener Kalenderwoche, maximal auf 5 Prozent des Nettolieferwertes der vom Verzug betroffenen Liefergegen stände beschränkt. Weitergehende Ansprüche des Bestellers wegen Schäden oder Vermögensnachteilen des Bestellers auf Grund des Lieferverzuges, insbesondere auf Nutzungsausfall, Betriebsunterbrechung oder entgangenen Gewinn, bestehen nicht. Dieser Ausschluss greift nicht ein, soweit die MD Trade & Cable Solutions GmbH den Schaden des Bestellers vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

13. Erfüllungsort, Gefahrübergang

a. Erfüllungsort ist der Sitz der MD Trade & Cable Solutions GmbH, Jugendheimweg 3B in 86956 Schongau, Deutschland.

b. Mit der Meldung der Versandbereitschaft bzw. Übergabe an den Frachtführer hat die MD Trade & Cable Solutions GmbH ihre Leistungen erfüllt.

c. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

d. Die Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. der zufälligen Verschlechterung geht, soweit nichts anderes zwischen den Partei en vereinbart wurde, beim Versendungskauf mit der Übergabe an den Frachtführer auf den Besteller über.

e. Der Besteller hat auf eigene Kosten die Abladung vorzunehmen. Nimmt der Besteller die Abladung nicht vor, befindet er sich in Annahmeverzug.

14. Gewährleistung

14.1. Mängelrüge, Gewährleistungsfrist

a. Die Liefergegenstände sind mangelfrei, wenn sie die in den Datenblättern aufgeführten Beschaffenheiten aufweisen.

b. Die MD Trade & Cable Solutions GmbH kann weder die Geeignetheit für einen bestimmten Einsatzzweck noch die Umgebungsbedingungen noch die Rückwirkungen aus einem elektrischen System feststellen und überprüfen.

Weder die Geeignetheit für einen bestimmten Einsatzzweck noch die Eignung für bestimmte Umgebungsbedingungen werden Vertragsbestandteil.

c. Werden von der MD Trade & Cable Solutions GmbH Empfehlungen abgegeben, so erfolgt diese Empfehlung unter dem Vorbehalt, dass die Angaben des Bestellers vollständig und inhaltlich richtig gewesen und keinerlei Besonderheiten zu beachten gewesen sind.

d. Der Besteller hat unverzüglich nach Ablieferung des jeweiligen Liefergegenstandes diesen zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, gegenüber der MD Trade & Cable Solutions GmbH unverzüglich eine schriftliche Mängelrüge zu erheben. In der Mängelrüge ist die Rechnungsnummer, die Artikelnummer, die betroffene Menge anzugeben und jeder einzelne Mangel gesondert zu rügen. Bei Sukzessiv- oder Teillieferungen ist nach jeder Lieferung zu untersuchen und zu rügen.

e. Die Pflicht zur unverzüglichen Untersuchung umfasst insbesondere die Überprüfung der Liefergegenstände auf ihre Funktionalität und die Einhaltung der Daten gemäß den Angaben im Datenblatt.

f. Die Pflicht zur unverzüglichen Untersuchung und Rüge gilt für jeden einzelnen Verarbeitungsschritt. Unterlässt der Besteller die unverzügliche Rüge in dem jeweiligen Verarbeitungsschritt, gelten die Liefergegenstände als genehmigt.

g. Die MD Trade & Cable Solutions GmbH widerspricht hiermit sämtlichen Klauseln, nach denen die Untersuchungspflicht auf die MD Trade & Cable Solutions GmbH überlastet wird. Eine Untersuchungsmöglichkeit in den jeweiligen Verarbeitungsschritten besteht faktisch ohnehin nicht für die MD Trade & Cable Solutions GmbH, da die MD Trade & Cable Solutions GmbH die weitere Verarbeitung nicht vornimmt.

h. Erhebt der Besteller nicht unverzüglich eine Mängelrüge, so gelten die Liefergegenstände als genehmigt.

i. Mit der Genehmigung sind sämtliche möglichen Nacherfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

j. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung des jeweiligen Liefergegenstandes.

14.2. Aufklärung des technischen Sachverhalts, Mitwirkungspflichten des Bestellers

a. Der Besteller ist verpflichtet der MD Trade & Cable Solutions GmbH Musterstücke der angeblich mangelhaften Liefergegenstände zu übersenden, damit die MD Trade & Cable Solutions GmbH diese in einem Labor untersuchen lassen kann.

b. Darüber hinaus hat der Besteller der MD Trade & Cable Solutions GmbH Zugang zu der Einbausituation zu verschaffen, damit die MD Trade & Cable Solutions GmbH die Einwirkungen auf die Liefergegenstände (Hitze, Spannung, Stromstärken, Gleichrichter, Sicherungen, etc.) überprüfen kann.

c. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern der Besteller die vorgenannten Pflichten verletzt, es sei denn die MD Trade & Cable Solutions GmbH erkennt die Mangelhaftigkeit der Liefergegenstände an.

14.3. Schiedsgutachterabrede

a. Können sich die Parteien nicht darüber einigen, ob die Liefergegenstände mangelhaft sind oder nicht, so sind die Parteien einig, dass der streitige Sachverhalt rechtsverbindlich gemäß § 317 ff. BGB durch einen Schiedsgutachter entschieden werden soll.

b. Bei dem Schiedsgutachter muss es sich um einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen handeln.

c. Können sich die Parteien nicht auf einen Schiedsgutachter einigen, kann jede Partei die IHK / AHK beauftragen, einen Schiedsgutachter zu benennen. Der von der IHK / AHK benannte Schiedsgutachter kann nur abgelehnt werden, soweit die Ablehnungsgründe entsprechend einer Richterablehnung in der Person des Schiedsgutachters vorliegen. Die Kosten des Schiedsgutachtens sind nach Obsiegen und Unterliegen zu tragen.

14.4. Abwicklung, Gutschrift, Nacherfüllung

a. In der Regel benötigt der Besteller Ersatzware noch vor der Aufklärung, ob die Liefergegenstände überhaupt mangelhaft gewesen sind. In der Kabelbranche ist es üblich Ersatzware deswegen nur gegen Rechnung zu liefern und erst nach Klärung des Sachverhaltes und im Umfang des tatsächlichen Erhalts der ausgebauten Ware eine Gutschrift zu erteilen. Diese Vorgehensweise hat ihre Ursache darin, dass der überwiegende Teil des Preises auf das verbaute Metall, z.B. Kupfer entfällt.

Die MD Trade & Cable Solutions GmbH folgt diesem allgemeinen Handelsbrauch und liefert Ersatzware nur gegen Rechnung aus.

b. In der Regel hat der Besteller ein Interesse daran, dass Ersatzware schnellstmöglich geliefert wird. Die MD Trade & Cable Solutions GmbH ist deswegen auch berechtigt gleichartige Liefergegenstände von anderen Herstellern als Ersatzware zu liefern, die technisch be trachtet baugleich sind.

c. Sobald die technische Überprüfung der bemängelten Liefergegenstände und der Umgebungsbedingungen abgeschlossen ist, wird die MD Trade & Cable Solutions GmbHdem Besteller das Ergebnis der Überprüfungen mitteilen.

d. Sofern die MD Trade & Cable Solutions GmbH die Mängelrüge als gerechtfertigt erachtet, wird die MD Trade & Cable Solutions GmbH nach Erhalt der bemängelten Liefergegenstände im Umfang des Erhalts eine Gutschrift erteilen.

e. Für bemängelte Ware, die nicht zurückgegeben wird, kann keine Gutschrift erteilt werden. Diese Regelung hat Ihre Ursache in dem hohen Wert des Metallanteils (z.B. Kupfer). Darüber hinaus besteht bei einer unterbliebenen Rückgabe die widerlegbare Vermutung, dass die Liefergegenstände nach wie vor genutzt werden.

14.5. Fehlschlagen der Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag

a. Der Besteller ist erst zur Minderung oder zum Rücktritt vom Ver trag berechtigt, sofern die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.

b. Zur Nacherfüllung werden der MD Trade & Cable Solutions GmbH zumindest zwei Nacherfüllungsversuche eingeräumt.

c. Sofern der Besteller den Kaufpreis mindert hat er darzulegen, inwiefern die Gebrauchsfähigkeit der Liefergegenstände durch den behaupteten Mangel beeinträchtigt ist. Ist die Gebrauchsfähigkeit der Liefergegenstände aus technischer Sicht nicht beeinträchtigt, ist kein Minderungsbetrag anzusetzen.

d. Ein eventuell fehlender Aufdruck des Namens des Bestellers oder des Namens
MD Trade & Cable Solutions GmbH“ berechtigt nicht zur Minderung, da die technische Leistungsfähigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigt wird.

e. In der Regel wird der Metallanteil der Liefergegenstände nicht mangelhaft sein, so dass der Metallwert nach wie vor gegeben sein wird. Eine Minderung kann sich somit nur auf den Positionspreis ohne den Metallzuschlag beziehen.

14.6. Ausschluss von verschuldensunabhängigen Schadensersatzansprüchen

a. Die MD Trade & Cable Solutions GmbH schuldet wegen einer mangelhaften Lieferung oder Leistung keinen verschuldensunabhängigen Schadensersatz, insbesondere keinen entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Schadensersatz wegen Betriebsunterbrechung.

14.7. Aufwendungsersatz

a. Der Besteller ist nur zur Geltendmachung von Aufwendungsersatz berechtigt, sofern die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist und die MD Trade & Cable Solutions GmbH an der Mangelhaftigkeit der Liefergegenstände oder an dem Scheitern der Nacherfüllung ein Verschulden trifft.

b. Hat eine mangelfreie Nacherfüllung stattgefunden, sind Ansprüche auf Aufwendungsersatz ausgeschlossen.

c. Aufwendungsersatz kann nur anstelle von Schadensersatz statt der Leistung verlangt werden.

d. Unter vergeblichen Aufwendungen sind nur solche zu verstehen, die wegen der Mangelhaftigkeit der Liefergegenstände nutzlos geworden sind. Hierunter fallen insbesondere nur Aufwendungen, die im Vertrauen auf die Lieferung einer mangelfreien Sache aufgewendet worden sind.

e. Zum Aufwendungsersatz zählen nur Kosten, die nach Erhalt der Auftragsbestätigung entstanden sind und endgültig vergeblich aufgewendet worden sind.

f. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht, soweit der Besteller mit dem Nichterhalt der Leistung gerechnet hat oder rechnen musste.

g. Der Anspruch besteht insbesondere nicht für Liefergegenstände, die unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung gestanden haben.

h. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht ferner nicht, soweit die Aufwendungen in einem deutlichen Missverhältnis zur nicht erbrachten Leistung stehen. Dies gilt insbesondere, wenn der Besteller sich ohne weiteres vergleichbare Liefergegenstände von Wettbewerbern hätte besorgen können.

i. Nicht unter den Aufwendungsersatz fallen Ansprüche wegen entgangenem Gewinn, Nutzungsausfall, Betriebsunterbrechung und eigene Arbeitsleistungen.

j. Hat der Besteller aus seinen Aufwendungen einen Nutzen gezogen oder hätte er diesen ziehen können, so ist der mögliche Anspruch auf Aufwendungsersatz entsprechend zu mindern.

14.8. Schadensersatz statt der Leistung

a. Der Besteller hat der MD Trade & Cable Solutions GmbH ausdrücklich schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung zu setzen. Eine Nachfristsetzung ist nur wirksam, soweit im Zeitpunkt der Nachfristsetzung die geschuldete Leistung fällig gewesen ist.

b. Die Nachfristsetzung muss klar und deutlich die verlangte Leistung konkretisieren und das Ende der Frist klar bezeichnen. Die angemessene Nachfrist hat zu berücksichtigen, dass die Liefergegenstände in der Regel erst noch hergestellt werden müssen.

c. Der Besteller ist nicht berechtigt für erhaltene mangelfreie Teillieferungen Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

d. Hat der Besteller rechtswirksam den Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung geltend gemacht, beschränken sich die Ansprüche des Bestellers wegen Schadensersatz statt der Leistung auf die Differenz zwischen einem möglicherweise höheren Kaufpreis einer Ersatzware gleicher Art und gleicher Güte aus demselben Herkunftsland und dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Kaufpreis.

e. Weitergehende Ansprüche des Bestellers wegen Vermögensnachteilen des Bestellers auf Grund der nicht erfolgten Lieferung, insbesondere auf Nutzungsausfall, Betriebsunterbrechung oder entgangenen Gewinn, bestehen nicht. Dieser Ausschluss greift nicht ein, soweit die MD Trade & Cable Solutions GmbH den Schaden des Bestellers vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

f. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche natürlicher Personen wegen der Verletzung oder Beeinträchtigung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit sowie für unabdingbare Ansprüche (Haftpflichtgesetz, Produkthaftungsgesetz).

14.9. Schadensersatz wegen Pflichtverletzung

a. Sofern die MD Trade & Cable Solutions GmbH die Nichterfüllung der Lieferverpflichtung oder die Schlechterfüllung der Lieferverpflichtung zu vertreten hat, sind Ansprüche auf Nutzungsausfall, Betriebsunterbrechung oder entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Dieser Ausschluss greift nicht ein, soweit die MD Trade & Cable Solutions GmbH den Schaden des Bestellers vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

b. Sofern die MD Trade & Cable Solutions GmbH nicht die Herstellerin der Liefergegenstände ist, wird ihr ein Verschulden des Herstellers nicht zugerechnet.

15. Haftung für Schäden, die nicht den Liefergegenstand selbst betreffen

a. Schadensersatzansprüche für Schäden, die nicht am Liefergegen- stand selbst eintreten, bestehen gegen die MD Trade & Cable Solutions GmbH nur, sofern der MD Trade & Cable Solutions GmbH für die Entstehung des Schadens grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.

b. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn er die MD Trade & Cable Solutions GmbH bei der Bestellung nicht darauf hingewiesen hat, dass bei einer mangelhaften Lieferung ein hoher Vermögensschaden entstehen kann. Unter einem hohen Vermögensschaden wird ein Betrag verstanden, der EUR 100.000 übersteigt.

c. Ansprüche des Bestellers wegen Vermögensschäden, insbesondere wegen entgangenem Gewinn, Produktionsausfall oder wegen Betriebsunterbrechung sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

d. Die MD Trade & Cable Solutions GmbH haftet nicht für Vermögensschäden, die dem Besteller durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Die MD Trade & Cable Solutions GmbH haftet insbesondere nicht für Schäden, die ihre Ursache darin haben, dass der Besteller gegenüber seinem Kunden auf die unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht verzichtet oder diese für seinen Kunden übernommen hat.

e. Die möglichen Schadensersatzansprüche des Bestellers sind der Höhe nach auf
EUR 25.000 begrenzt.

f. Soweit die Haftung der MD Trade & Cable Solutions GmbH ausgeschlossen oder begrenzt ist, gelten die Haftungsausschlüsse und -begrenzungen auch zu Gunsten der vertretungsberechtigten Organe der MD Trade & Cable Solutions GmbH, der leitenden Angestellten, der Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

g. Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern Ansprüche wegen Tod, Körperverletzung, Gesundheitsbeeinträchtigung oder unabdingbare Ansprüche (z.B. Produkthaftungsgesetz, Haftpflichtgesetz) geltend gemacht werden.

h. Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen und Ausschlüsse gelten ferner nicht, sofern der MD Trade & Cable Solutions GmbH für die Entstehung des Schadens grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.

i. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche, die nicht einen Mangel oder Schaden am Liefergegenstand selbst betreffen, beginnt nach den gesetzlichen Vorschriften (§199 BGB) und beträgt abweichend von § 195 BGB ein Jahr. Die Verjährungsfrist von einem Jahr gilt nicht, sofern Ansprüche wegen Tod, Körperverletzung, Gesundheitsbeeinträchtigungen oder Ansprüche nach unabdingbaren Vorschriften (z.B. Produkthaftungsgesetz, Haftpflichtgesetz) geltend gemacht werden.

16. Force Majeur

a. Ist die Nichteinhaltung der Lieferungen oder Leistungen der MD Trade & Cable Solutions GmbH auf höhere Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Bürger- krieg, Revolution, Terrorismus, Sabotage, Atom-/Reaktorunfälle, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches der MD Trade & Cable Solutions GmbH liegen, zurückzuführen, so ist die MD Trade & Cable Solutions GmbH während der Dauer des Ereignisses von seinen Leistungspflichten befreit und die Lieferzeit verlängert sich angemessen.

b. Die MD Trade & Cable Solutions GmbH wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.

c. Sofern die Dauer des Ereignisses einen Zeitraum von 6 Monaten überschreitet, ist die MD Trade & Cable Solutions GmbH auch zur Beendigung des Vertrages berechtigt.

19. Vertragssprache, anwendbares Recht, Gerichtsstand

a. Die Vertragssprache ist Deutsch, sofern nichts anderes vereinbart ist.

b. Auf sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen der MD Trade & Cable Solutions GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, finden die rechtlichen Vorschriften von Deutschland, mit Ausnahme der kollisionsrechtlichen Vorschriften und des UN-Kaufrechtes (CISG), Anwendung.

c. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Lieferungen oder Leistungen der MD Trade & Cable Solutions GmbH ist der Sitz der MD Trade & Cable Solutions GmbH, Jugendheimweg 3B in 86956 Schongau, Deutschland.

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