Verkaufsbedingungen

Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der MD Trade – Michal Dittrich (im Folgenden „MD Trade – Michal Dittrich“ genannt) und ihren gewerblichen Kunden (im Folgenden „Kunden“ genannt) gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen, wenn und soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Verweist der Kunde seinerseits auf eigene allgemeine Geschäfts- bedingungen, wird ihrer Geltung hiermit widersprochen, soweit sie von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen zum Nachteil der MD Trade – Michal Dittrich abweichen. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen der MD Trade – Michal Dittrich gelten auch dann, wenn MD Trade – Michal Dittrich in Kenntnis entgegenstehender oder von den Allgemeinen Verkaufsbedingungen der MD Trade – Michal Dittrich abweichender  Bedingungen des Kunden die Lieferungen vorbehaltlos ausführt.

Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen der MD Trade – Michal Dittrich gelten auch für zukünftige Geschäfte der MD Trade – Michal Dittrich mit dem Kunden. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.

Die Ansprüche des Kunden sind nicht übertragbar. MD Trade – Michal Dittrich ist berechtigt, ihre Rechte an Dritte abzutreten. §354a HGB bleibt unberührt.

Erfüllungsort für sämtliche Lieferverpflichtungen der MD Trade – Michal Dittrich und für alle Zahlungs- und sonstigen Vertrags- verpflichtungen beider Parteien ist München.

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist München.

Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge. Die Anwendung der einheitlichen Haager Kaufgesetze und des UN-Abkommens zum internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung oder in Fällen einer Lücke sind die Parteien verpflichtet, unverzüglich eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die nach dem angestrebten Zweck der Bestimmung rechtlich zulässig ist und die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

Angebot, Lieferung, Kosten- und Gefahrübergang

Die Angebote der MD Trade – Michal Dittrich sind freibleibend, sofern sich aus Absprachen/Bestätigungen zwischen MD Trade – Michal Dittrich und dem Kunden nichts Anderes ergibt.

Die Lieferverpflichtungen der MD Trade – Michal Dittrich stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Dies gilt auch hinsichtlich der zur Herstellung benötigten technischen Geräte.

Der Umfang der Lieferpflicht der MD Trade – Michal Dittrich, Liefertermine sowie die geschuldete Beschaffenheit der Ware nach Art und Menge ergeben sich ausschließlich aus Vereinbarungen der Vertragsparteien unter Berücksichtigung von vereinbarten Bestellungen nach Art und Menge sowie den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

MD Trade – Michal Dittrich ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen sowie zu Mehr-/Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge berechtigt.

Die Lieferbedingungen gehen aus den einzelvertraglichen bzw. Rahmenvereinbarungen nach den Auslegungen der Incoterms 2020 hervor. Kosten- und Gefahrenübergang sind dementsprechend geregelt.

Zusätzlich wird der Transport vom Standort MD Trade – Michal Dittrich bis zur vereinbarten Empfangsadresse durch eine Transportversicherung abgesichert. Dabei ist es unerheblich ob der Versand durch MD Trade – Michal Dittrich selbst, Dritte oder den Kunden durchgeführt wird.

Die Be- und Entladung des Lieferfahrzeugs der MD Trade – Michal Dittrich sind bei den Kunden unverzüglich nach Eintreffen des Transportmittels durchzuführen.

Gerät der Kunde mit dem Abruf, der Abnahme oder Abholung der Ware in Verzug oder ist eine Verzögerung von ihm zu vertreten, so ist MD Trade – Michal Dittrich berechtigt, in Höhe der betreffenden Menge vom Vertrag zurückzutreten.

Preise, Zahlungsbedingungen, Sicherheiten, Zahlungsverzug, Aufrechnung

Vereinbarte Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer. Hinzu kommen anfallende Verkehrssteuern, etwaige andere Abgaben und Zölle und ggf. Metallzuschläge. Spezialverpackungen werden zu Selbstkostenpreisen der MD Trade – Michal Dittrich berechnet.

MD Trade – Michal Dittrich behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 2 Monaten die Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, einschließlich Bezug von Vormaterialien, eintreten.

Der Rechnungsbetrag für die Lieferungen ist sofort nach Erhalt der Lieferung ohne Abzug fällig und zahlbar.

Leistet der Kunde keine Zahlungen, kommt er mit der Zahlungspflicht durch eine Mahnung der MD Trade – Michal Dittrich, die nach Fälligkeit der Forderung erklärt wurde, in Verzug. Auch ohne Mahnung kommt der Kunde 30 Kalendertage nach Lieferung der Ware, spätestens jedoch 60 Kalendertage nach Zugang einer Rechnung, mit der Zahlungspflicht in Verzug. Unabhängig davon tritt der Zahlungsverzug ein, wenn der Kunde zu einem gesondert vereinbarten Zeitpunkt Zahlungen nicht leistet.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist MD Trade – Michal Dittrich unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, ohne Nachweis Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz p.a. zu fordern. Kann MD Trade – Michal Dittrich einen höheren Verzugsschaden nachweisen, ist sie berechtigt, diesen zu verlangen. Der Kunde ist berechtigt, MD Trade – Michal Dittrich nachzuweisen, dass MD Trade – Michal Dittrich als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder werden MD Trade – Michal Dittrich Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kredit- würdigkeit des Kunden erheblich zu mindern (insbesondere Zahlungseinstellung, Vergleich, Insolvenz), ist MD Trade – Michal Dittrich berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheiten auszuführen. Ferner kann MD Trade – Michal Dittrich verlangen, dass ihr noch nicht bezahlte Ware vom Kunden auf seine Kosten unverzüglich herausgegeben wird.

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Forderungen der MD Trade – Michal Dittrich aufrechnen. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Eigentumsvorbehalt/Freigabe von Sicherheiten

Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und noch entstehenden Forderungen der MD Trade – Michal Dittrich bleibt die gelieferte Ware Eigentum der MD Trade – Michal Dittrich („Vorbehaltsware“). Bei mehreren Forderungen oder laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung, auch wenn einzelne Warenlieferungen bereits bezahlt sind.

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Ware durch den Kunden vor Eigentumserwerb sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an MD Trade – Michal Dittrich ab. MD Trade – Michal Dittrich ermächtigt den Kunden widerrußich, die an MD Trade – Michal Dittrich abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung erlischt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpßichtungen gegenüber MD Trade – Michal Dittrich in Bezug auf die Vorbehaltsware nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsschwierigkeiten gerät, ihm gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden oder über sein Vermögen das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

Eine Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Kunden erfolgt stets für MD Trade – Michal Dittrich. Wird die gelieferte Ware mit anderen, nicht MD Trade – Michal Dittrich gehörenden Gegenständen verarbeitet oder verbunden, erwirbt MD Trade – Michal Dittrich das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der gelieferten Waren zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung oder Verbindung. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung entstehende Sache gilt im ‹brigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

Der Kunde tritt MD Trade – Michal Dittrich auch die Forderungen, die dem Kunden durch die Verbindung der gelieferten Waren mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen, zur Sicherung der Forderung der MD Trade – Michal Dittrich gegen den Kunden ab.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der MD Trade – Michal Dittrich hinweisen und diese unverzüglich schriftlich benachrichtigen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist MD Trade – Michal Dittrich berechtigt, nach Rücktritt vom Vertrag die Herausgabe der Vorbehaltsware oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber Dritten zu verlangen.

MD Trade – Michal Dittrich ist verpßichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % oder den Nennbetrag um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt MD Trade – Michal Dittrich.

Werkzeuge, Pläne und Zeichnungen, gewerbliche Schutzrechte

Der Kunde erkennt an, dass ihm aufgrund der Lieferbeziehungen keinerlei Rechte an Marken, Patenten, Gebrauchsmustern und anderen gewerblichen Schutzrechten der MD Trade – Michal Dittrich zustehen.

An Werkzeugen, Mustern, Entwürfen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, die von MD Trade – Michal Dittrich gefertigt werden, behält sich MD Trade – Michal Dittrich Eigentums- und Urheberrechte vor, auch wenn diese dem Kunden anteilig berechnet werden. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Vor der Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der MD Trade – Michal Dittrich. Zu Angeboten gehörende Unterlagen sind der MD Trade – Michal Dittrich auf Verlangen zurückzugeben, wenn ein Auftrag nicht erteilt wurde.

Sofern die MD Trade – Michal Dittrich nach vom Kunden übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Vorgaben hergestellt und geliefert hat, übernimmt der Kunde die Gewähr dafür, dass gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen Dritte der MD Trade – Michal Dittrich unter Berufung auf solche Schutzrechte insbesondere die Herstellung und Lieferung, ist die MD Trade – Michal Dittrich, ohne zur Prüfung der Rechtslage verpßichtet zu sein, berechtigt, sofort jede weitere Tätigkeit einzustellen und Schadensersatz vom Kunden zu verlangen. Davon unabhängig verpßichtet sich der Kunde, die MD Trade – Michal Dittrich von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüche Dritter, wegen der Verletzung von Schutzrechten unverzüglich freizustellen.

Verletzung von Vertragspflichten durch die MD Trade – Michal Dittrich

Bei Verletzung einer Vertragspflicht stehen dem Kunden gegenüber MD Trade – Michal Dittrich die Rechte nach den gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe der nachfolgenden Vereinbarungen zu.

MD Trade – Michal Dittrich hat die Verletzung einer Vertragspflicht zu vertreten, soweit eine Hauptleistungspflicht oder eine andere wesentliche Vertragspflicht aufgrund Fahrlässigkeit oder Vorsatz der MD Trade – Michal Dittrich, ihrer gesetzlichen Vertreter oder eigenen Mitarbeiter oder ihrer Erfüllungsgehilfen verletzt wurde.

Die Verletzung anderer als der in Ziffer 6.2. genannten Vertragspflichten hat MD Trade – Michal Dittrich nach den gesetzlichen Bestimmungen zu vertreten, es sei denn, MD Trade – Michal Dittrich beruft sich darauf, dass die Pflichtverletzung

  • auf einem nicht grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschulden der MD Trade – Michal Dittrich selbst, ihrer gesetzlichen Vertreter, eigenen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen

oder

  • auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschulden der Erfüllungsgehilfen der MD Trade – Michal Dittrich

beruht.

Die Beweislast für das Fehlen oder den Grad eines Verschuldens obliegt MD Trade – Michal Dittrich.

Die Haftung der MD Trade – Michal Dittrich für Schadenersatz ist auf den vorhersehbaren, auf typische Weise entstehenden Schaden begrenzt.

Schadenersatzansprüche wegen Transportschäden oder -verlusten kann der Kunde gegen MD Trade – Michal Dittrich nur geltend machen, wenn er MD Trade – Michal Dittrich derartige Schäden oder Verluste innerhalb einer Ausschlussfrist von zehn Kalendertagen nach Eingang der Waren am Bestimmungsort oder bei Nichteingang nach dem bestimmungsgemäßen Liefertermin mitgeteilt hat und die Ware einschließlich der Verpackung im Falle der Beschädigung zur ‹berprüfung durch MD Trade – Michal Dittrich bereitgehalten hat (Überprüfungs- und Rügepflicht).

Die Bestimmungen der Ziffern 6.2. bis 6.6. gelten auch bei einer deliktischen Haftung der MD Trade – Michal Dittrich. Die Haftung nach den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungs- gesetzes bleibt unberührt.

Die Bestimmungen der Ziffern 6.2. bis 6.7. gelten nicht für Ersatzansprüche für den Schaden wegen Verzögerung der Leistung sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie das Recht des Kunden, wegen einer Pßichtverletzung den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

Bei Überschreitung eines vereinbarten Liefertermins ist der Kunde berechtigt, MD Trade – Michal Dittrich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Ist die Lieferung innerhalb dieser Frist nicht erfolgt, ist der Kunde berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Vor Ablauf der Frist ist der Kunde nicht berechtigt, Rechte daraus herzuleiten, dass MD Trade – Michal Dittrich vorübergehend zur Lieferung nicht in der Lage ist.

Lieferfristen nach Ziff. 2.3. und Nachfristen nach Ziff. 6.9. verlängern sich bei höherer Gewalt, bei Streik oder Aussperrung in angemessenem Umfang, wenn MD Trade – Michal Dittrich an der  rechtzeitigen Erfüllung ihrer Verpflichtungen unverschuldet gehindert ist. Das Gleiche gilt bei Betriebsstörungen, Mangel an Transportmöglichkeiten, behördlichen Eingriffen, nicht rechtzeitiger Erteilung von behördlichen Genehmigungen sowie bei nicht rechtzeitiger, ordnungsgemäßer oder ausreichender Belieferung durch die Lieferanten der MD Trade – Michal Dittrich, wenn diese Umstände nicht von MD Trade – Michal Dittrich verschuldet sind. Auf die genannten Umstände kann sich MD Trade – Michal Dittrich nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt.

Rechte des Kunden wegen eines Mangels der gelieferten Waren verjähren in einem Jahr. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt mit ‹bergang der Transportgefahr auf den Kunden. Für gesetzliche Ansprüche aus Delikt oder dem Produkthaftungsgesetz gilt die gesetzliche Verjährungsregel.

Datenschutz

Die MD Trade – Michal Dittrich GmbH verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Kunden nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich zu behandeln. Weitere Informationen zum Datenschutz bei MD Trade – Michal Dittrich finden sich in der jeweils aktuellsten Fassung in der Rubrik Datenschutzerklärung auf der Webseite unter www.md-trade.eu/datenschutzerklaerung

Stand 01.01.2022

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